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ICGN Frankfurt Conference – German corporate governance in the context of global capital markets

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Sehen wir uns im März in Frankfurt zur

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ICGN Frankfurt Conference

German corporate governance in the context of global capital markets

8 – 9 March 2016

Hosted by the Deutsche Börse AG in partnership with Deutsches Aktieninstitut & Frankfurt Main Finance.

 

Details zur ICGN und der Veranstaltung finden Sie auf www.icgn.org.

Ihr Interesse an einer Teilnahme richten Sie bitte direkt an die Koordinatorin Beatrice Di Domenico: https://www.icgn.org/frankfurt-2016-registration-information

Over 12,000 people have participated in ICGN conferences in 30 cities since 1995. Over that time, the ICGN has built areputation as the go-to-governance convention of the year for investors and companies alike. We take care to ensure high quality programmes to stimulate lively debate and thought-provoking discussions.

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Die ICGN (International Corporate Governance Network, London) veranstaltet erstmals eine Konferenz auch in Deutschland – und FEA ist Partner. Die Konferenz findet am 8. und 9. März 2016 bei der Deutschen Börse als Gastgeber in Eschborn bei Frankfurt statt.

ICGN ist es gelungen, hochkarätige Redner zu gewinnen und hat als Generalthema „German Corporate Governance in the Context of Global Capital Markets“ gewählt. Die besondere Berücksichtigung der Kapitalmarkt-Perspektive ergibt sich aus den Wurzeln der ICGN: diese wurde von Investoren inspiriert, die heute über 26 Billionen USD verantworten.

Die stärkere Auseinandersetzung mit Anforderungen, die die Kapitalmärkte an unsere Unternehmen herantragen, wird immer wichtiger – die Veranstaltung bietet eine sehr gute Möglichkeit, sich darüber zu informieren.

Die Teilnahmegebühr für FEA Mitglieder ist reduziert: Sie beträgt bei Anmeldung bis zum 15. Januar 2016 490,00 € zzgl. USt, danach 539,00 € zzgl. USt. (die normale Rate ist 616,00 €).

 

Rudolf X. Ruter - Glaubwürdigkeit und Reputation - Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats

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…….Ich freue mich auf ein Wiedersehen mit Ihnen – spätestens in Frankfurt.

4. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

 

 

Sehen wir uns am 4. April 2016 in Speyer zur 4. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance zum Thema:

Aufsicht und Leitung eines zukunftsfähigen Beteiligungsmanagements für Städte und Kommunen, Bund und Länder

Öffentliche Aufgabenerfüllung und nachhaltige Daseinsvorsorge können bei gleichzeitig notwendiger Haushaltskonsolidierung nur realisiert werden, wenn bei der Steuerung und Leitung öffentlicher Unternehmen alle Chancen ausgeschöpft werden. Das bedeutet nicht in blindem Aktionismus „wild zu rudern“, sondern vorausschauend „sanft zu steuern“. Ein Weg dorthin liegt in einer nachhaltigen und wirkungsorientierten Steuerung sowie einer verantwortungsvollen Public Corporate Governance. Beides stellt für Städte und Kommunen, aber auch für Bund und Länder ein wichtiges Schlüsselthema dar.

Hier finden Sie das vollständige Programm und die Anmeldungsmöglichkeiten >>>>>Tagung Public Corporate Governance Speyer 4.+5 April 2016

2015-10-03 002Am Montag, den 4. April 2016 um 18 Uhr lautet mein Vortrag:

Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats:

Lehren für den Alltag öffentlicher Unternehmen

 

 

Buchcover

11. FEA Regionalkonferenz in Stuttgart am 5. Juni 2014

 

Kommen auch Sie zur

 11. FEA Regionalkonferenz Süd-West

am Donnerstag, den 5. Juni 2014, 13:00 bis 17:00 Uhr, im Hause der Südwestbank AG 

Im Rahmen dieser 11. Konferenz wollen wir uns dem Themenschwerpunkt „Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und interner Revision“ aus dem Blickwinkel des Financial Experts zuwenden.Als Referenten können wir Herrn Michael Bünis aus der Grundsatzabteilung des DIIR (Deutsches Institut für interne Revision) begrüßen, der uns das aktuelle Positionspapier „Interne Revision im Spannungsfeld zwischen Vorstand und Aufsichtsrat“ des DIIR vorstellt. Diesem Vortrag folgt Herr Axel Becker, Leiter der internen Revision der Südwestbank AG, mit einem Initialvortrag zur Fragestellung welche Rahmenbedingungen erfüllt sein sollten, um eine vertrauensvolle Beziehung zwischen den Parteien Vorstand, interne Revision und Aufsichtsrat zu etablieren. Dieser Vortrag trägt den Arbeitstitel „serving two masters-Problem“: Anforderungen an einen Aufsichtsrat aus der Sicht der internen Revision. Abschließen wollen wir das Programm mit einem Zwischenruf zum Thema „Haben Aufsichtsräte in Deutschland ein Marketing-Problem?“ von der Autorin der gleichnamigen empirischen Untersuchung der Universität Hohenheim, Frau Stephanie Goeser.
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Die detaillierte Agenda und das Einladungsschreiben erhalten Sie direkt vom Regionalrat Süd-West der Financial Experts Association e.V. , Holger Baierl, unter baierl@financialexperts.eu oder von mir.
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Am 3. Mai und 26. Juli 2011 hat das erste 1. bzw. 2. FEA Regionaltreffen SÜDWEST in Stuttgart stattgefunden. Die Protokolle mit den elektronisierten Handouts zum Nachlesen aller bisherigen FEA Regionaltreffen SÜDWEST finden Sie auf http://financialexperts-association.de/

 

Was ist 

Es handelt sich um den ersten Berufsverband für Aufsichtsräte !!


Diese Initiative zur Stärkung der Finanzexpertise und Unabhängigkeit von Aufsichtsräten insbesondere in den Prüfungsausschüssen sowie Beiräte hat sich im Februar 2009 in der Rechtsform des Vereins „Financial Experts Association e.V.“ konstituiert und wurde von den Finanzbehörden als Berufsverband kategorisiert, der erste seiner Art in Deutschland.


Im fachlichen Fokus des FEA-Expertennetzwerkes stehen die Themen Prüfung, Corporate Governance, Rechnungslegung, Interne Kontroll- und Risikomanagement–Systeme. Der Verband versteht sich als offene, integrative Plattform und kooperiert dabei mit Forschung und Wissenschaft sowie verschiedenen anderen Institutionen.
Schirmherr von „Financial Experts Association e.V.“ ist Dr. Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU
Ich selbst unterstütze die Aktivitäten des Verbandes als Mitglied des Beirats und möchte auch Sie – sofern noch nicht geschehen – persönlich für eine Mitgliedschaft motivieren. Zur weiteren Informationen lesen Sie die Website des ersten Berufsverbandes für Aufsichtsräte: http://financialexperts-association.de/
 
 
 
 
 
 

 

Werden auch Sie Mitglied >>>

Drucken Sie bitte dieses Aufnahmeformular aus und senden Sie es an Financial Expert Association

 
 
 
 
 
 
 

 

Gerne berichte ich Ihnen von meinen persönlichen Eindrücken und stehe Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
08.02.2012 EnBW City Stuttgart, Gruppenfoto Mitglieder des Berufsverbands Financial Experts
 
 
 
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 

 

Adressaten des Vertrauens – Gedanken zur Nachhaltigkeit

 

DDIM Magazin 3

 

 

Im Herbst 2013 ist meine Kolumne „Aspekte des Vertrauens“ erschienen. Hier nun die Fortsetzung mit dem Schwerpunkt

 

          Adressaten des Vertrauens

 

Es gibt viele Adressaten für Vertrauen. „Immer habe ich nach dem Grundsatz gehandelt: Lieber Geld verlieren als Vertrauen. Die Unantastbarkeit meiner Versprechungen, der Glaube an den Wert meiner Ware und an mein Wort standen mir stets höher als ein vorübergehender Gewinn“, so Robert Bosch im Jahr 1921.

Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, nicht auf Kosten der Zukunft zu leben. Eine nachhaltige und zukunftsfähige Unternehmensführung muss dazu beitragen, dass Vertrauen (wieder) zu gewinnen und zwar in einem richtigen Maß, denn zuviel Vertrauen ist wie bitter in der Finanzkrise gelernt, auch nicht zielführend.

20 Mai 2012 016

 

 

Jeder kann dazu beitragen. Jeder kann nachhaltig sein. Jeder muss wieder Vertrauen haben und Vertrauen geben. Jeder muss intensiv und schnell daran arbeiten, dass auch und gerade in seine eigenen Person wieder mehr vertraut wird……………….

 

Lesen Sie mehr in meiner Kolumne vom Dezember 2013 auf Seite 18 und auf Seite 19 der dritten Ausgabe des INTERIM MANAGEMENT MAGAZINs des DDIM. Auf über 102 Seiten liefert das INTERIM MANAGEMENT MAGAZIN unterhaltsame, informative und spannende Einblicke in die Welt des Interim Managements – relevante Informationen für Interim Manager, Provider und Unternehmer.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.

 

Bzgl. eines direkten und persönlichen Bezugs des Magazin wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Malte Borchardt via E-Mail Borchardt@ddim.de

 

DDIM

Ethical Due Diligence und Aufsichtsrat

 

 

 

 

 

 

 

Ethical Due Diligence und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat als Garant für eine nachhaltige Unternehmensführung

 

 

Der Aufsichtsrat hat den gesetzlichen Auftrag die Geschäftsführung zu überwachen. Er sollte seine Möglichkeiten hierbei entschieden nutzen. In seiner Rolle als oberster Überwacher der Leitung und Lenkung (Vorstand) ist es z. B. notwendig, dass er die Leitlinien einer langfristigen, nachhaltigen und werte-orientierten Unternehmensführung einfordert und mit verankert. Dies gilt insbesondere beim Kauf von Unternehmen und beim Einstellen neuer Führungskräfte.

Dazu muss der Aufsichtsrat und der kontrollierende Beirat mindestens die gleichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen wie die Geschäftsleitung mitbringen, damit er „in Augenhöhe“ die Entscheidungsgrundlagen und -auswirkungen aufnehmen, durch Fragen verstehen und selbstständig beurteilen kann. Aufsicht durch aktives (Nach-) Fragen also. Nur durch dieses „Fragen“ ist eine und effektive und effiziente „Aufsicht“ zu gewährleisten! Also muss er „Fragen“ – zu allererst sich selbst nach seinem persönlichen Wertekanon und nach seinen ethischen Leitplanken. Dann sollte er „Fragen“, ob diese in seinem Unternehmen erwünscht sind bzw. in dem geplanten zu erwerbenden Unternehmen auch vorzufinden sind……………………………..

Lesen Sie mehr in meinem kompletten Artikel in Ausgabe ZRFC 06/13 Seite 259 ff

ZRFC_2013-06_Ruter.pdf

Dieser Beitrag beruht auf einer am 26. Juni 2013 erschienen elektronischen Kolumne (vgl. Ruter, R. X.: Ethical Due Dilgence, elektronisch veröffentlicht unter http://www.cfoworld.de/ethical-due-diligence  und einem am 17. September 2013 gehalten Vortrag beim 9. FEA Regionaltreffen SÜDWEST in Stuttgart (vgl. Financial Experts Association, – http://financialexperts-association.de).

ZRFCDie Fachzeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) unterstützt Unternehmen dabei, sich durch wirkungsvolles Compliance-Management nachhaltig vor dolosen und wirtschaftskriminellen Handlungen zu schützen – siehe hier http://www.esv.info/z/ZRFC/zeitschriften.html

 

„Die Zukunft des Aufsichtsrats war früher auch besser“

Valentin Karl

 

Der Aufsichtsrat steht weiterhin im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses wenn es um die Unternehmensverfassung deutscher Unternehmen geht. Aber auch außerhalb der Unternehmenswelt wie zum Beispiel in namhaften Fußballvereinen wird jedwede Regung eines Aufsichtsratsvorsitzenden akribisch genau beobachtet, medial abgelichtet und tagelang verbreitet. Die mediale und regulatorische Welt hat das für die Unternehmen wichtige Überwachungsorgan und dessen Funktion immer verstärkter ins Visier genommen. Selbst in den aktuellen  Koalitionsverhandlungen und –vereinbarungen wird den zukünftigen Zusammensetzungen und dem Verhalten von Aufsichtsgremien breiter Raum eingeräumt. Die Arbeit des Aufsichtsrats unterliegt aber insbesondere auch der Beobachtung des nationalen wie internationalen Kapitalmarktes. Kein Wunder, dass die Fachtagung von WSF, Fachzeitschrift Der Aufsichtsrat in Kooperation mit ESMT auch dieses Jahr wieder am 12. November 2013 in Frankfurt den Titel trug: Verantwortungsvolle Aufsicht – effizienter Rat. Zukunft Aufsichtsrat.

Diese Zukunft wird nicht eben leichter. Oder um es mit Karl Valentin zu sagen: „Die Zukunft war früher auch besser“.

 

 

Lesen Sie mehr über die Zukunft des Aufsichtsrats in meiner 39. CFOworld Magazin Kolumne vom 25. November 2013 

http://www.cfoworld.de/die-zukunft-des-aufsichtsrats

 

 

 

Hier der LINK zu meinen anderen bereits erschienen Kolumnen

CFOworld-Logo-transparent_CMYK

 

 

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Aufsichtsräte / Schulung für Aufsichtsräte / AR School / Aufsichtsratstag

2013-08-13 015

 

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden“.

Vgl. Ziffer 5.4.5. des DCGK

 

 

 

 

In diesem Sinne ist die Sondermarke der Deutschen Bundespost aus dem Jahre 2001 treffend, die den Spruch von Wilhelm Busch aus dem vierten Streich von Max und Moritz wiedergibt.

 

Also lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss !

Hier das vollständige Orginal-Zitat von Wilhelm Busch:

Also lautet ein Beschluss:
Dass der Mensch was lernen muss.
Nicht allein das Abc 
Bringt den Menschen in die Höh,
Nicht allein im Schreiben, Lesen
Übt sich ein vernünftig Wesen;
Nicht allein in Rechnungssachen 
soll der Mensch sich Mühe machen;
Sondern auch der Weisheit Lehren
Muss man mit Vergnügen hören.

AR School

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Dies kann er unter anderem in den zahlreichen Veranstaltungen der Club der Aufsichtsräte oder in Tagungen und Kongressen unterschiedlicher Veranstalter.

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Für diesen Herbst seien zum Beispiel erwähnt:

 

 

Am 18. September 2013:

2. Frankfurter Aufsichtsratstag – Der moderne Aufsichtsrat: Charakter – Kompetenz – Wissen

oder

am 24. und 25. Oktober 2013:

4. DEUTSCHER AUFSICHTSRATSTAG

oder

am 12. November 2013:

Fachtagung für AufsichtsräteVerantwortungsvolle Aufsicht – effizienter Rat: Zukunft Aufsichtsrat

 oder

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Club der Aufsichtsräte

 

Deutschland zählt etwa 10.000 Aufsichts- und Beiräte.

Ihnen stehen derzeit mehrere Berufsverbände und Interessensvertretungen offen.

 

In meiner 38. CFOworld Kolumne vom 24. Juli 2013  stelle ich Ihnen einige Organisationen vor (mit jeweiligen LINK auf die betreffende Homepage).

 

Berufsverbände und Interessensvertretungen für Manager

 

Derzeit gibt es in Deutschland ca. 15.000 haupt- und nebenamtlich geführte Berufsverbände und Interessensvertretungen. Im Wesentlichen haben alle das Ziel, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Durchsetzung dieser Interessen gegenüber möglichen Vertragspartnern (z.B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgebern) und den Medien und der sonstigen Öffentlichkeit erhöht (Lobbyarbeit).

 

Führungskräfte mit einem großen Spektrum an Ausbildungsinhalten, Erfahrungen und Verantwortungsgebieten können sich zwischen zahlreichen, in ihren Aufgaben teilweise oder wesentlich überschneidenden Organisationen zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch insbesondere der Erörterung berufsspezifischer Fragestellungen entscheiden. Beispielhaft seien genannt BVBC, DDIM, DGB, DIIR, DMV, DVFA, IVDRM, VAA, VDI.

 

Berufsverbände und Interessensvertretungen für Aufsichtsräte und Beiräte

 

Die ca. 10.000 weiblichen und männlichen Aufsichtsräte und Beiräte in Deutschland verspüren seit einiger Zeit ebenfalls eine verstärkte Neigung zu organisierten Zusammenschlüssen und Interessensvertretungen. Die aktuellen nationalen und internationalen regulatorischen Entwicklungen werden den Verantwortungsbereich und demzufolge die Haftungsgrundlagen für deutsche Aufsichtsräte und Beiräte konsequent erweitern. Also suchen immer mehr aktuelle und zukünftige Mandatsträger neben den bereits bestehenden zahlreichen Aufsichtsrats-Kongressen (beispielhaft DCGK-Konferenz) eine entsprechende weitere Plattform (Fachzeitungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Verbandstreffen etc.) zum gemeinsamen Gedanken- und Erfahrungsaustausch insbesondere der Erörterung berufsspezifischer Fragestellungen. Hierzu stehen ihnen derzeit folgende Berufsverbände und Interessensvertretungen in Deutschland zur Verfügung:

 

 

„Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. ist eine unabhängige Initiative zur nachhaltigen Unterstützung und weiteren Professionalisierung deutscher Aufsichtsräte. AdAR verbindet dabei die praktischen Bedürfnisse der Aufsichtsratsarbeit mit wissenschaftlicher Qualität unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung.“

 

 

„ARMiD ist ein Verband für Aufsichtsräte und Beiräte mittelgroßer, börsennotierter aber auch nicht-börsennotierter deutscher Unternehmen, der sich zum Ziel gesetzt hat, professionelle Mandatsträger zu fördern. Die Vereinigung bietet Aufsichts- und Beiratsmitgliedern aus dem Mittelstand praxisnahe Unterstützung für ihre tägliche Arbeit. ARMiD unterstützt eine Mandatsträger-Kultur, die interessenskonfliktfrei, dialog- und sachorientiert wirkt.“

 

 

„Das Deutsche Institut der Aufsichtsräte (German Institute of Directors) beabsichtigt das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Aktionäre, Gesellschafter und Mitarbeiter sowie öffentlicher Stellen in die Fähigkeiten und der Moral deutscher Aufsichtsräte zu stärken. Das Institut wird darauf hinwirken, dass Aufsichtsräte in Deutschland sich vermehrt entsprechend qualifizieren und wird von den Aufsichtsräten einfordern Transparenz herzustellen, Irrtümer zu korrigieren und Fehlentwicklungen zu korrigieren und abzustellen“.

 

 

„Das DVAI steht für die (…) ins Leben gerufene Aufsichtsratsinitiative sowie als German Institute of Directors (IoD Germany) für die Qualifizierung und Professionalisierung von Verwaltungs- und Aufsichtsräten.“

 

 

„Der Berufsverband „Financial Experts Association“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen und internationalen Finanzexperten. Der Verband wurde (…) mit der Zielsetzung gegründet, Finanzexperten bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Gebieten der Corporate Governance, des Risikomanagements, der Rechnungslegung, der internen Kontrolle, der Compliance und der Prüfung zu unterstützen. Der Berufsverband ist die erste bundesweit organisierte Interessenvertretung für Finanzexperten in Aufsichtsgremien. Er hat sich einen eigenen Ethik-Kodex gegeben.“

 

„Der Zweck von FidAR ist die Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Gleichberechtigung und Akzeptanz von Frauen in verantwortlichen Positionen in privaten und öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Insbesondere soll FidAR darauf hinwirken, dass der Anteil von Frauen in den Geschäftsführungs-, Aufsichts- und Beratungsgremien von privaten und öffentlichen Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften, und von juristischen Personen des öffentlichen Rechts signifikant erhöht wird.“

 

 

„Die Nürnberger Resolution ist ein Projekt des Verein Erfolgsfaktor Frau e.V. und setzt sich ein für Frauen in Aufsichtsräte und Führungspositionen.“

 

 

 

„Die Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. (VARD) wurde auf Initiative von Aufsichtsräten für Aufsichtsräte gegründet. VARD will nachhaltige Beiträge leisten, die Qualität der Aufsichtsratsarbeit zu verbessern. Ziel ist es darüber hinaus, den Aufsichtsrat als eigenen Berufsstand zu etablieren und für diesen verbindliche Grundsätze seiner Arbeit festzulegen.“

 

 

„Der VDAR soll die Aufsichtsgremien dabei unterstützen, die Qualität der Aufsichtsratsarbeit zu verbessern. Er soll bei der Formulierung von Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufsichtsratsarbeit mitwirken. Der VDAR soll die Interessen der Aufsichtsräte vertreten. Außerdem wird der VDAR den Erfahrungsaustausch zwischen den Aufsichtsräten, zwischen Wissenschaftlern und „Praktikern“ und mit ausländischen Aufsichtsorganen fördern.“

 

Für international ausgerichtete Aufsichtsräte stehen weitere Organisationen zur Verfügung; beispielhaft INARA (Österreich), SWISS FEA (Schweiz), ecoDa, IoD und IFA (Europa) und ICGN und NACD (restliche Welt).

 

Club der Aufsichtsräte

 

Aktive Aufsichtsräte und zukünftige Mandatsträger  (immer mehr ehemalige TOP-CFOs werden Berufs-Aufsichtsrat) haben also „die Qual der Wahl“ bezüglich einer möglichen Mitgliedschaft bzw. aktiven Mitarbeit im „Club der Aufsichtsräte“. Zumal parallel sich noch diverse Beratungs- und Dienstleistungshäuser auf die Belange der Aufsichtsratstätigkeit spezialisiert haben (vgl. insbesondere die großen Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts- und Personalberatungsgesellschaften) und unterschiedlichste Plattformen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch in diesem Bereich ins Leben gerufen haben. Öffentliche Datenbanken für Mandatsträger und Mandatssuchende entstehen (vgl. beispielhaft MittelstandPlus, die kostenlos Experten als Bei- und Aufsichtsräte vermitteln oder den Verband der Unternehmerinnen (VdU), die eine Aufsichtsratsdatenbank für Frauen geschaffen haben). Möge eine Clubmitgliedschaft ihnen Orientierung bei ihrem zukünftigen Führungsverhalten vermitteln.

 

PS

Weitergehende Informationen finden Sie auch in meinem Artikel „ Berufsverband für Finanzexperten“ in Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat. Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung.von Christian Orth, Rudolf X. Ruter und Bernd Schichold (Hrsg.), Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2013, ca. 380 Seiten, 79,95 Euro, ISBN: 978-3-7910-3251-1.

Bitte beachten Sie das Copyright bei diesem Cartoon

 

Sie können in meiner Kolumne erkennen, dass aktive weibliche und männliche Aufsichtsräte und künftige Mandatsträger die Qual der Wahl bezüglich einer möglichen Mitgliedschaft beziehungsweiser einer aktiven Mitarbeit im „Club der Aufsichtsräte“ haben. .

Weitergehende Informationen finden Sie auch in meinem Artikel „ Berufsverband für Finanzexperten “ in Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat. Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung.von Christian Orth, Rudolf X. Ruter und Bernd Schichold (Hrsg.), Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2013, ca. 380 Seiten, 79,95 Euro, ISBN: 978-3-7910-3251-1.

 

 

 

 

 

 

 

Hier der LINK zu meinen anderen bereits erschienen Kolumnen.

 

 

Ethical Due Diligence

 

 

Nicht nur beim “Einkaufen” von neuen Unternehmen sondern insbesondere auch beim „Einkaufen“ weiterer Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt sollte ein Unternehmen ethische Sorgfaltspflichten anwenden.

 

Eine Ethical Due Diligence ist meiner Meinung nach beim Kauf eines Unternehmens und dem Einstellen von weiteren Führungskräften meist notwendiger als eine „klassische“ Prüfung und Analyse im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse. Eine nachhaltige Unternehmensführung ohne Wertorientierung ist nicht möglich. Diese Wertorientierung wird aber in den Köpfen und in den Taten der involvierten Menschen gelebt. Diese zu kennen, ist unabdingbar.

 

Lesen Sie mehr in meiner Online CFOworld Kolumne „Ethical Due Dilegence“ – Juni 2013

 

Sehen Sie auch diesen Hinweis auf die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik

 

Im Projekt „Ethical Leadership Assessment“ untersucht die gemeinnützige Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik die Relevanz ethischer Kriterien bei der Rekrutierung von Führungskräften und fragt nach der Eignung einer werteorientierten Personalauswahl und -entwicklung als ein Instrument der Unternehmenssteuerung. Hintergrund ist, dass die Themen Compliance, Unternehmenskultur und Fachkräftemangel/War for Talents in der Diskussion weiter an Bedeutung gewinnen, bezogen auf das Personalmanagement bislang aber kaum Erkenntnisse über die Handlungsweisen bzw. die Prozesse und Verfahren in Deutschland vorliegen.

Auf Seiten der Unternehmen können unterschiedliche Faktoren als Motivation für die Berücksichtigung ethischer Kriterien/einer Passung des Kandidaten zur Unternehmenskultur in Auswahlverfahren angenommen werden. Darunter fällt die Vermeidung von Korruption und anderen gesetzeswidrigen bzw. sogenannten kontraproduktiven Verhaltensweisen; in den USA ist diesbezüglich der Einsatz von Integritätstests bei der Rekrutierung sehr verbreitet, während das Instrument in Deutschland offenbar nur sporadisch genutzt wird. Darüber hinaus kann für Unternehmen die Erhöhung der eigenen Reputation durch die konsequente Befolgung festgelegter ethischer Handlungsweisen ein Anreiz sein, der unter anderem auch von potenziellen Bewerbern honoriert werden dürfte. Zudem wird häufig ein positiver Zusammenhang zwischen einer Werteorientierung des Unternehmens und der Mitarbeiterbindung sowie der Arbeitsleistung angenommen.

Während Großunternehmen auf ihren Internetseiten über ihre Werte, ihre Unternehmenskultur, ihren Code of Conduct etc. aufklären, bleibt das Maß der tatsächlichen Orientierung an diesen Leitlinien jedoch meist im Dunkeln. Umfragen berichten davon, dass nur etwa die Hälfte der befragten Beschäftigten Kenntnis von der Unternehmenskultur ihres Arbeitgebers hat; lediglich 17 Prozent vertreten die Ansicht, dass die Führungskräfte in ihrem Unternehmen sich entsprechend des Leitbilds verhalten. Die geplante Studie beschränkt sich daher nicht auf Elemente der Personalauswahl, sondern bezieht andere Maßnahmen der Personalentwicklung ein.

 

 

 

Hier der LINK zu meinen anderen bereits erschienen Kolumnen

Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat

 

 

 

 

Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat:

Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung [Gebundene Ausgabe]

 

 

 

Christian Orth (Herausgeber), Rudolf X Ruter (Herausgeber), Bernd Schichold (Herausgeber)

 

Die effektive Aufsicht und Beratung durch einen unabhängigen Finanzexperten

im Aufsichtsrat ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für gute Governance Strukturen

und eine nachhaltige Unternehmensführung. Mittels regulatorischen Eingriffs hat

der Gesetzgeber diese Funktion innerhalb deutscher Aufsichtsräte fest verankert.

Das vorliegende praxisorientierte Werk greift aktuelle Fragestellungen zur

Corporate Governance aus der Sicht des Financial Expert im Aufsichtsorgan auf.

Behandelt werden der regulatorische Rahmen, Probleme der Qualitätssicherung,

Performance- und Haftungsfragen, die Information und die Informationspolitik

des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse, die fachlichen und persönlichen Anforderungen

an den Financial Expert, seine Entwicklung hin zum Berufsaufsichtsrat

und seine Beziehungen zum Finanzvorstand, der Internen Revision und zum

Abschlussprüfer. Auch wird auf die bestehende Fach- und Verbandsarbeit abgestellt.

Ein gesonderter Beitrag widmet sich den Erwartungen der Enforcement-

Stellen an den Finanzexperten.

Die Autorengemeinschaft umfasst bekannte und aktive Mitglieder von Aufsichtsräten

und Vorständen, Wirtschaftsjuristen sowie Vertreter aus den Bereichen

Wirtschaftsprüfung, Wissenschaft, Unternehmens- und Personalberatung.

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Finanzexperte im Aufsichtsrat – Financialexpert und Aufsichtsräte –

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