Unabhängige Ratgeber kann jedes Unternehmen gut gebrauchen. Während die Großen an die vom Aktiengesetz vorgegebenen Strukturen im Aufsichtsrat gebunden sind, können kleine und mittlere Betriebe kreativ vorgehen. Idealerweise holen sie sich dabei Wegbegleiter bei Personal-Führung und -Entwicklung an Bord.
Lesen Sie mein Interview mit Ulrich Pfaffenberger in randstad korrespondenz Februar 2014
Beiräte helfen das Haus bestellen
Unabhängige Ratgeber kann jedes Unternehmen gut gebrauchen. Während die Großen an die vom Aktiengesetz vorgegebenen Strukturen im Aufsichtsrat gebunden sind, können kleine und mittlere Betriebe kreativ vorgehen. Idealerweise holen sie sich dabei Wegbegleiter bei Personal-Führung und -Entwicklung an Bord.
„Er hat unternehmerische Fähigkeiten, ist kreativ, hat den Mut, Althergebrachtes zu überdenken und neue Idee zu entwickeln. Durchsetzungsvermögen und das nötige Fingerspitzengefühl, der Blick für realistische Ziele, zeitgerechtes Handeln, analytische Denken, Konsequenz, Fähigkeit zur Kontaktaufnahme und -pflege und sicherlich ein guter Leumund zählen zu seinen persönlichen Eigenschaften.“ Es ist eine ziemlich umfassende Kriterienliste, die einem Rudolf X. Ruter präsentiert, wenn man ihn danach fragt, welche Eigenschaften das ideale Mitglied für einen Unternehmensbeirat mitbringen soll.
Konstruktive Begleiter für Führungskräfte
Seit vielen Jahren befasst sich der Diplom-Ökonom mit dieser Fragestellung. Als Fachmann für Fragen der Corporate Governance und nachhaltiges Unternehmertum hat er nie ein Hehl daraus gemacht, dass Führungskräfte gut daran tun, sich für ihre Arbeit und Planung Sparringspartner ins Unternehmen zu holen, die sie konstruktiv-kritisch begleiten. Einen Beirat eben, der sich, so Ruter, „vom Schönwetterbeirat im Lauf der Zeit zum kritischen Begleiter mit dem Niveau eines AG-Aufsichtsrats entwickeln soll“.
Beirat muss ins Unternehmen eingegliedert sein
Eigentlich liegt es auf der Hand, ein solches Gremium zu installieren. Hält schon das Gesetz in Abhängigkeit von der jeweils gewählten Gesellschaftsform eine Vielzahl von Regelungen zum Entscheidungsablauf und zur Kompetenzverteilung innerhalb des Unternehmens bereit, ist auch Platz für einen Beirat, meint Ruter.
Allerdings nicht „irgendwie nebenher“, sondern als „schuldrechtliche und organschaftliche genau definierte Einrichtung, die in das gesetzliche Gefüge eingegliedert wird“. Als rein freiwilliges Gebilde wird er je nach Erfordernis im Sinne eines starken oder schwachen Beiratshauses mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten ausgestaltet werden.
Ein eigenes Haus mit Rechten und Pflichten
Dieses „Beiratshaus“ hat Ruter schon oft auf Notizblöcke und Flip-Charts skizziert. Es steht dafür, dass sich die Gesellschafter aus allen zur Verfügung stehenden „Bausteinen“ ein an die spezifischen Gegebenheiten angepasstes, allgemein akzeptiertes und somit machtvolles Gebäude mit zahlreichen Rechten und den damit zusammenhängenden Pflichten errichten. Dabei herrscht innerhalb des Gefüges durchaus Biegsamkeit.
„In der Praxis hat sich schon oft gezeigt, dass sich ein Beiratsgremium im Lauf der Zeit entwickelt und verändert“, so Ruter. „Das geschieht in Abhängigkeit von der Unternehmensentwicklung, dem wachsenden gegenseitigen Vertrauen und den bestehenden persönlichen und fachlichen Fähigkeiten. Aus Ratgebern werden dann Kontrolleure und später vielleicht noch ein Gesellschafterbeirat, der von Zeit zu Zeit mit Sonderaufgaben und Repräsentationsaufgaben betraut wird.“
Auch für Ratgeber braucht es ein Recruiting
Das Finden geeigneter Beiratsmitglieder ist mithin eine Aufgabe, die dem Recruiting von Führungskräften gleicht – und damit durchaus Unterstützung aus dem Bereich „Human Ressources“ verdient. „Ein Beirat in spe muss die Fähigkeit besitzen, Konflikte zu lösen und ein Klima konstruktiver Kritik zu schaffen“, macht Ruter klar. „An fachlichen Qualifikationen für das Amt sind Branchenkenntnis, Management- und strategische Führungserfahrung gefordert.“ Durchaus also Eigenschaften, in deren Prüfen und Erkennen ein Personalverantwortlicher Erfahrung hat.
Rendite durch Beistand in Personalfragen
Das Honorar für diesen Aufwand erstatten Beiräte nicht nur in ihrem Beistand für die Unternehmensführung. „Die Unterstützung von Geschäftsführung und Inhabern in Personalfragen, vom Finden geeignet Kräfte bis zum Entwickeln langfristiger Strategien in der Personalentwicklung gehören zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten eines Beirats“, sagt Ruter.
Vor diesem Hintergrund sind unter Umständen auch ehemalige Mitarbeiter als Beiräte geeignet – „aktive Beschäftigte scheiden wegen der Kontrollfunktion aus“ – um für Kontinuität zu sorgen – und für Fortschritt. „In Fall eines überraschenden Wechsels an der Spitze oder wenn Papa Inhaber nicht zugunsten eines Nachfolgers loslassen will, ist es das fachliche Können und das interne Wissen dieser Berater, die den Betrieb stabilisieren und in der Bahn halten.“
Das komplette Beiratshaus können Sie hier nachlesen:
Beiräte in mittelständischen Familienunternehmen