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Compliance ist mehr als Zuverlässigkeit – 27.06.2018 in Kempten

Sehen wir uns am Donnerstag, den 27. Juni  2018 in Kempten zu meinem Vortrag 

 

Compliance ist mehr als Zuverlässigkeit 

 

 

Anbei das gesamte Programm als pdf.Datei  Compliance ist mehr als Zuverlässigkeit

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Bei Interesse bitte direkt anmelden bei der Bayerischen Akademie für Verwaltung-Management

Mein Vortrag adressiert folgende Aspekte:

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Compliance ist mehr als Zuverlässigkeit – 
Warum Compliance Systeme kein Fehlverhalten verhindern können –

Rückbesinnung auf ethische Grundsätze und Tugenden

 

ANDRITZ erster integrierter Geschäftsbericht 2016

Hier finden Sie auf der Seite 6 ff mein Gespräch mit dem ANDRITZ Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. Wolfgang Leitner, über Nachhaltigkeit, Compliance, Sicherheit und Wirtschaftsethik
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https://www.andritz.com/resource/blob/107300/1d1b3f512270cdafb73ab132601f9487/gr-andritz-gb16-web-de-data.pdf

 

Nachhaltigkeit ist ein Begriff,
der oft vage bleibt. Für ANDRITZ
jedoch verbindet sich mit ihm
eine klar definierte Bedeutung
und Geschäftsstrategie.

 

Im Gespräch mit dem Corporate-Governance-Experten Rudolf X. Ruter erklärt ANDRITZ-Vorstandsvorsitzender
Wolfgang Leitner, was es damit auf sich hat und warum Sicherheit dabei die tragende Rolle spielt.

Sehen wir uns am 23. Januar 2018 in Stuttgart ?

                Sehen wir uns am 23. Januar 2018 in Stuttgart  zur

 

 

21. FEA Regionalkonferenz Süd-West von 13:00 bis 17:00 Uhr, ausgerichtet durch unseren diesmaligen Sponsor KPMG AG (siehe auch www.KPMG.de) in der Theodor-Heuss-Str. 5 in 70174 Stuttgart:

 

Sollten Sie an dieser Auftaktveranstaltung des Jahres 2018 teilnehmen wollen, können Sie sich bereits jetzt anmelden – via return-e-mail an baierl@financialexperts.eu. Es gilt wie immer die Reihenfolge der Anmeldungen bzw. der Grundsatz FEA-Mitglieder vor Nicht-FEA-Mitgliedern. Dennoch sind uns Nichtmitglieder als unsere Gäste natürlich herzlich willkommen! Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei und die Teilnehmerzahl begrenzt.

 

 

Ich kann Ihnen für diese Veranstaltung eine überaus attraktive, spannende und abwechslungsreiche Agenda ankündigen. Nachfolgend schon einmal ein Hinweis auf die Themen dieser Veranstaltung:

 

Herr Ushan Ganeshananthan, CEO der KIANA Systems GmbH, hält einen Vortrag zum Thema „Künstliche Intelligenz – wo stehen wir zwischen Wunsch und Wirklichkeit?“. Dabei werden Status quo und Realisierbarkeit genauso thematisiert wie Entwicklungstendenzen und mögliche neue Geschäftsmodelle. KIANA Systems ist ein Spin-Off des renommierten Deutschen Forschungsinstituts für künstliche Intelligenz (DFKI) und zählt zu den führenden Anbietern für Big Data Analytics, Data Mining und KI/Machine Learning Technologie.

 

Abgerundet wird diese spannende Thematik anschließend mit einer Vorstellung des Projekts „#bebeethoven“ der PODIUM Musikstiftung. Der musikalische Beitrag am Klavier im Anschluss an den Vortrag setzt sich explizit mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“ auseinander. Eingeleitet wird er von Steven Walter, Künstlerischer Leiter und Geschäftsführer von PODIUM Esslingen.

 

Frau Katrin Feiler, Partnerin bei KPMG AG, wird uns dann die neue „980er“ Reihe der IDW Standards zur Prüfung von IKS, Risikomanagement und Interner Revision vorstellen. Den Fokus wird sie bei ihren Ausführungen auf aktuelle regulatorische und prozessuale Herausforderungen legen und wie diesen mit wirksamen Governance Systemen begegnet werden kann. Zudem wird die Frage beantwortet, welche zusätzliche Sicherheit die Prüfungsleistung eines Wirtschaftsprüfers in diesen Fällen bieten kann.

Aufsichtsrat mit erweiterter Realität

AR_logoAufsichtsrat mit erweiterter Realität

Anstatt „AR oder AR“ lieber „AR mit AR“

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„AR“ für „Aufsichtsrat“

Definition von Inhalten bzw. Bedeutung von Worten ist für eine zielgerichtete und effiziente Kommunikation unabdingbar. Erst recht bei Abkürzungen. Oft benutzen wir z.B. die Abkürzung „AR“ für „Aufsichtsrat“.

„AR“ für „Augmented Reality“

In letzter Zeit versucht sich bei der gleichen Abkürzung ein anderer Inhalt durchzusetzen: „AR“ für „Augmented Reality“ – der sogenannten erweiterten Realität bzw. computergestützten Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Bei der Augmented Reality wird die Realität durch Zusatzinformationen erweitert, wobei zwischen der Wahrnehmung und den Zusatzinformationen eine Echtzeit-Interaktion besteht.

Kinder kennen es z.B. vom Smartphone-Spiel „POKEMON GO“ und Erwachsene evtl. von ihrem letzten Museums- oder Ausstellungsbesuch. Oder vom Sport: Bei Fußballübertragungen etwa wird eine digitale Abseitslinie ins Spielfeld projiziert, die sich mit den Spielern bewegt und somit leichter und deutlicher eine strafbares Nichteinhalten der Spielregeln verdeutlicht.

Vermeidung von strafbaren Nichteinhalten

Auch Aufsichtsräte sind gut beraten ihre Realität um Zusatzinformationen wie Leitplanken und Anstandslinien zu erweitern, um diese Sinn- und Werte-Orientierung in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand einzubringen und umzusetzen. So kann von Anfang an strafbares Nichteinhalten von geschäftlichen und gesellschaftlichen Regeln vermieden werden. Eine Rückbesinnung auf bewährte ethische Werte bzw. der Glaube und das Vertrauen an den Vorstand bzgl. der automatischen Einhaltung dieser Werte reicht nicht immer.

 
Risikoreduzierung

Wir werden weiterhin beiden Abkürzungen „AR“ für Aufsichtsrat und „AR“ für Augmented Reality begegnen. Für den erfolgreichen Aufsichtsrat aber gilt: AR mit AR (Aufsichtsrat mit erweiterter Realität). Versehen mit den entsprechenden Leitplanken und Anstandslinien wird der Aufsichtsrat somit ein Reputationsrisiko und ein oft damit einhergehendes materielles Risiko besser vorhersehen können und so Schaden für das Unternehmen abwenden. Und das hat nichts mit zukünftiger Digitalisierung zu tun.
Anstatt „AR oder AR“ lieber „AR mit AR“

„Vor“-Denken statt Nachdenken ist die Devise. Dazu braucht es selbst in unserer digitalisierten Welt keine 3 D Brille. Aufsichtsräte haben, da sie nicht in operativer Verantwortung stehen, dafür auch genügend Zeit und Ruhe; Zeit und Ruhe anstehende komplexe Situationen und Probleme intensiv „zu Überdenken“.

Ehrbare Aufsichtsräte sollten das „Vor“-Denken bevorzugen und weniger „Nach“-Denken.

Beim „Nach“-Denken ist meist schon eine Situation oder Problem eingetreten und für eine optimale und gute Lösung ist es meist zu spät. „Danach“ erlaubt oft kein Agieren mehr, sondern nur noch ein Re-Agieren. Es ist passiert und „danach“ kann in der Regel nichts mehr korrigiert werden. Ehrbare Aufsichtsräte zeichnen sich u.a. dadurch aus, in einem Geschäftsmeeting bzw. Aufsichtsratssitzung aufgrund erweiterter Realitätswahrnehmung eher „vor“-zudenken als „nach“-zudenken. Auch wenn sie wissen, „auch Vordenker müssen zuerst nachdenken“ (vgl. den Schweizer Journalist Walter Ludin (*1945)).

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Internet Fernsehen für Aufsichtsräte und Beiräte – Director’s Channel

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Hier mein Video zum Thema ETHIK in der Wirtschaft

 

Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats (3’04)

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Kenne Sie das Internet Fernsehen  für Aufsichtsräte und Beiräte:: http://www.directorschannel.tv/ !

 

Machen auch Sie mit. Hier meine aktuellen Beiträge zum Thema
Wertesystem & Risiko:

http://directors-channel.com/beitraege/nachhaltige-unternehmensfuehrung-risiko/

Transparenz:

http://directors-channel.com/beitraege/nachhaltige-unternehmensfuehrung-transparenz/

Grundsätze:

http://directors-channel.com/beitraege/nachhaltige-unternehmensfuehrung-grundsaetze/

 

oder meinen Beitrag zum Thema  Goldene Regel für Aufsichtsräte unter http://www.directorschannel.tv/weisenrat 

DC

 

 

 

 

 

 

Der kostenfreie Special Interest TV Sender Director`s Channel bietet ein breit gefächertes Inhaltsspektrum zur erfolgreichen Aufsichtsratsarbeit;

Wann immer und wo auch immer Sie die audiovisuell aufbereiteten, nach öffentlich – rechtlichen Standards erstellten   Informationen abrufen wollen – http://www.directorschannel.tv/ ist optimiert für mobile Endgeräte wie iPads etc.

Die gezeigten Informationen zeichnen sich sowohl durch ihre hohe wissenschaftliche Qualität als auch durch die zeitgemäße Präsentation mit unterschiedlichen Darstellungsformen aus. Einzeln abrufbare audiovisuelle Formate ermöglichen   Ihnen die  optimale, den individuellen Bedürfnissen angepasste, Informationsbeschaffung.

Zu sehen sind unter anderem Breaking News, aktuelle Kommentare, Expertenmeinungen sowie (noch teilweise)  visualisierte deutsche und österreichische Wissens – Datenbanken…. und täglich kommen neue Beiträge  dazu !

Die enge Kooperation mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Spezialisten aus dem IT-Bereich, dem Risk Management oder D&O Versicherungen garantiert eine umfassende wissenschaftliche Expertise. Die bisherigen Partner von DIRECTOR’s CHANNEL sind führende Institutionen für Aufsichtsräte: AdAR in Deutschland, Financial Experts Association  (FEA) in Deutschland, INARA  in Österreich und sivg in der Schweiz.

Aufsichtsräten in D – A – CH , die zur ständigen Aus- und Weiterbildung verpflichtet sind, eröffnet sich mit DC eine Möglichkeit, dieser Verpflichtung auf zeitgemäße und effiziente  Art und Weise nachzukommen:

 

 

 

Schauen Sie mal rein >>>>>>>>>>< http://www.directorschannel.tv/

 

 

DVAI – Neue Qualifizierungslehrgänge für Aufsichts- und Beiräte

 

DVAI logo

 

Neue Qualifizierungslehrgänge für Aufsichts- und Beiräte

Bereits mehr als 250 Mandatsträger und –anwärter haben

sich bereits über das DVAI qualifiziert.

Sehen wir uns am

Freitag abend, den 20. Januar 2017

am Tegernsee im Seehotel Überfahrt?

Bitte lesen Sie die aktuelle Programmbroschüre der   DVAI | Deutsches Verwaltungs- & Aufsichtsratinstitut e. V. >>>>>>>>>> DVAI_Broschüre_Web und die entsprechende Pressemitteilung >>>>>>>>>>> PM_DVAI

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Weitere Informationen und Anmeldungsformular finden Sie auch unter  www.dvai.org – bei Angabe des Stichwortes RXR erhalten Sie einen 10 % Rabatt auf die Winter 2017 Lehrgangsgebühren.

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Ich freue mich, Sie dort als Kaminabend-Redner begrüßen zu dürfen am Freitag abend, den 20. Januar 2017 anlässlich des

Winter 2017 Lehrgangs (Veranstaltungsort: Althoff Seehotel Überfahrt):

    • Modul Recht
      Donnerstag, 19. Januar bis
      Samstag, 21. Januar 2017
    • Modul Finanzen
      Donnerstag, 9. Februar bis
      Samstag, 11. Februar 2017
    • Modul Strategie
      Donnerstag, 9. März bis
      Samstag, 11. März 2017

 

Rudolf X. Ruter

Fragenkatalog für ehrbare Interim Manager – Zehn Fragen zur Nachhaltigkeit

 

DDIM Magazin 1 - 2015

Was kann der ehrbare Interim Manager zur Nachhaltigkeit seines Auftraggebers beitragen?

Welche Mindestkenntnisse benötigt er bzgl. der Werte-Orientierung seines Auftraggebers?
…………..Eine nachhaltige Unternehmensführung ohne Werte-Orientierung ist nicht möglich. Nachhaltige Unternehmensführung kann nur mit zukunftsfähigem Führungsverhalten erreicht werden, d.h. die bisherigen Führungskräfte genauso wie der temporär beschäftigte Interim Manager müssen zukunftsfähig sein.

Entscheidungen sollen nur auf der Basis einer Reflexion von vereinbarten Werten zum Erhalt des Unternehmens unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Risiken getroffen werden, d.h. Nachhaltigkeit ist Sache von allen, die in und mit einem Unternehmen arbeiten………………

 

Lesen Sie mehr in meiner Kolumne „Fragenkatalog für ehrbare Interim Manager – Zehn Fragen zur Nachhaltigkeit“ auf Seite 32 und Seite 33 der Online-Version des DDIM-  INTERIM MANAGEMENT MAGAZINs (www.interim-management-magazin.de)

 

DDIM

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