Mit Schreiben vom 29. Mai 2000 hat der Bundeskanzler die Regierungskommission ‚Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts‘ (Baums-Kommission) eingesetzt. In dem Schreiben heißt es zum Auftrag der Kommission: ‚Die Kommission soll sich aufgrund der Erkenntnisse aus dem Fall Holzmann mit möglichen Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und -kontrolle befassen. Darüber hinaus soll sie im Hinblick auf die durch Globalisierung und Internationalisierung der Kapitalmärkte sich vollziehenden Wandels unserer Unternehmens- und Marktstrukturen Vorschläge für eine Modernisierung unseres rechtlichen Regelwerkes unterbreiten.‘ Der erste Bericht wurde im Juli 2001 vorgelegt.

Der letzte jährliche Bericht erschien im November 2010.