Bereits am 14. Dezember 2010 ist das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (nachfolgend als Restrukturierungsgesetz bezeichnet) in Kraft getreten.

 Dieses in der Öffentlichkeit vorwiegend als „Bankenrettung“ diskutierte Gesetz, enthält meiner Meinung eine wesentliche gesetzliche Neuregelung, die nun seit über einem Jahr in Kraft ist und anscheinend noch nicht von vielen realisiert wurde: die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von börsennotierten Unternehmen und Kreditinstituten verlängert sich deutlich und zwar nicht nur bei Kreditinstituten sondern insbesondere bei börsennotierten Unternehmen „aus der Realwirtschaft“.

Regelungen verschärft

Diese Verschärfung in der Realwirtschaft ist irgendwie in der gesamten Bankendiskussion untergegangen…………………………….

 

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