Anforderungen an den Aufsichtsrat im Bereich Interne Revision

Wie und warum steht die Interne Revision im deutschen Corporate Governance Fokus?

Der Aufsichtsrat (bzw. der Prüfungsausschuss) muss die Wirksamkeit des internen Revisionssystems überwachen (§ 107, 3 AktG). Weder im Gesetz noch im Deutschen Corporate Governance Kodex findet das interne Revisionssystem explizit Erwähnung. Der Aufsichtsrat ist als oberster Hüter der Corporate Governance für die Einrichtung einer Internen Revision im Unternehmen in angemessener Größe, Komplexität und Umfang verantwortlich – auch wenn die Gestaltungsverantwortung und die Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung in Person des Vorstands hierfür bestehen bleiben. Es bestehen also hohe Anforderungen an die Qualifikation der Mitglieder eines Aufsichtsrats im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Internen Revision……………………………………….

 

 

Lesen Sie mehr in meinem gleichnamigen Artikel in Heft RC&A Nummer 3 aus dem Jahre 2012 auf den Seiten 36 bis 40 (Downloadbar hier als pdf.Datei RC&A Ausgabe 3 im Jahre 2012 Anforderungen AR +IR)

Der Beitrag entstand im Zuge der Vorbereitung eines Initialvortrages am 25. April 2012 anlässlich der Audit Challenge 2012 in Frankfurt am Main mit anschließender Podiumsdiskussion mit folgenden Teilnehmern: Erich Bach, Leiter Interne Revision, IG Metall Vorstand; Andreas Kempf, Revisionsleiter, Carl Zeiss AG; Michael Lux, Director Group Audit, Deutsche Bank AG; Dr. Peter Lütke-Bornefeld, Aufsichtsratsvorsitzender MLP AG; Dr. Uwe-Jens Siegert, Revisionsleiter Konzernrevision, Landesbank Berlin AG und als Moderator: Rudolf X. Ruter.

 Als FAZIT konnte festgehalten werden ………………………..

Folgende Empfehlungen an den Aufsichtsrat hinsichtlich seiner Zusammenarbeit mit der Internen Revision lassen sich aufgrund der oben diskutierten Sachverhalte zusammenfassen:

1. Nachhaltigkeit ist die Sache von Allen.

2. Alle Führungskräfte müssen zukunftsfähig sein.

3. Aufsicht erfolgt durch eigenständiges (Nach-)Fragen.

4. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll eigene und konkrete Vorstellungen von der unternehmensinternen Internen Revision haben.

5. Klare und dokumentierte Anforderungen des Aufsichtsrat als wesentliche Basis für eine erfolgreiche Revisionsfunktion müssen gelebt werden .

6. Die Geschäftsordnung der Gesellschaft regelt im Einvernehmen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, wie Revisionsberichte aussehen und wie häufig diese an den Aufsichtsrat gelangen.

7. Die Anforderungen des Aufsichtsrat müssen klar kommuniziert und hinsichtlich ihrer Erfüllung regelmäßig vom Aufsichtsrat bewertet werden.

8. Der Aufsichtsrat erwartet von der Internen Revision ein Weiterdenken. Nicht nur ein Denken und Agieren in Zahlen und Geschäftsmodellen, sondern ein ständiges Hinterfragen (als „Wadenbeißer“).

9. Zukünftige Mitglieder des Aufsichtsrats sollten auch aus dem Erfahrungsbereich der Internen Revision rekrutiert werden.