In diesem Kurz-Beitrag für das

DTT-Corporate-Governance-Forum 03/2011 wird an die Tugenden erinnert.

In diesem Zusammenhang wäre die Berücksichtigung wirtschaftsethischer Kenntnisse im Verständnis eines ehrbaren Aufsichtsrat wünschenswert, die jeder Aufsichtsrat persönlich vorlebt. Dabei sind allgemeine Tugenden gefragt. Tugenden sind erworbene Haltungen, die ihre eigene Sinnhaftigkeit auch in Konfliktsituationen durchhalten. Orientierung an den bekannten sieben Tugenden (Tapferkeit, Mäßigung, Klugkeit, Gerechtigkeit, Glaube, Hoffnung und Liebe) und nicht an den sieben Todsünden (Hochmut, Geiz, Wollust, Zorn, Völlerei, Neid und Trägheit) ist dabei sinnvoll

Siehe pdf-datei Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats in Deutsch

oder

pdf-datei page 10 – Virtues of an Honourable Supervisory Board Member in Englisch