Was bedeutet die CSR-Umsetzungs-Richtlinie für Aufsichtsräte?

Lesen Sie meinen Kommentar im CSR MAGAZIN, Heft 22 Ausgabe 02/2016 vom Juli 2016, auf den Seiten 8 und 9

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http://csr-news.net/main/about/bestellung-csr-magazin/
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bzw. hier als pdf.Datei:……….   CSR MAGAZIN, Heft 22 Ausgabe 02_2016 vom Juli 2016, Seite 8 und Seite 9
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Ein ehrbarer Aufsichtsrat muss durch ein aktives (Nach-) Fragen sicherstellen, dass er die wesentlichen ethischen Leitplanken und Werte-Vorstellungen seines Unternehmens kennt und akzeptiert. So kann er ‚in Augenhöhe’ mit den Führungskräften und den Aktionären / Eigentümern / Gesellschaftern die wesentlichen Entscheidungen und deren Auswirkungen diskutieren, nachvollziehen, selbstständig beurteilen, mitentscheiden und mitverantworten. So kann er sich als Sparringspartner des Vorstands intensiv mit der Geschäftsstrategie und der Nachhaltigkeit des Unternehmens auseinandersetzen. Nur dann kann er seinen persönlichen Prüfungs- und Berichtspflichten gem. §§ 170, 171 AktG nachkommen.

 

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