Deutschland zählt etwa 10.000 Aufsichts- und Beiräte.

Ihnen stehen derzeit mehrere Berufsverbände und Interessensvertretungen offen.

 

In meiner 38. CFOworld Kolumne vom 24. Juli 2013  stelle ich Ihnen einige Organisationen vor (mit jeweiligen LINK auf die betreffende Homepage).

 

Berufsverbände und Interessensvertretungen für Manager

 

Derzeit gibt es in Deutschland ca. 15.000 haupt- und nebenamtlich geführte Berufsverbände und Interessensvertretungen. Im Wesentlichen haben alle das Ziel, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Durchsetzung dieser Interessen gegenüber möglichen Vertragspartnern (z.B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgebern) und den Medien und der sonstigen Öffentlichkeit erhöht (Lobbyarbeit).

 

Führungskräfte mit einem großen Spektrum an Ausbildungsinhalten, Erfahrungen und Verantwortungsgebieten können sich zwischen zahlreichen, in ihren Aufgaben teilweise oder wesentlich überschneidenden Organisationen zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch insbesondere der Erörterung berufsspezifischer Fragestellungen entscheiden. Beispielhaft seien genannt BVBC, DDIM, DGB, DIIR, DMV, DVFA, IVDRM, VAA, VDI.

 

Berufsverbände und Interessensvertretungen für Aufsichtsräte und Beiräte

 

Die ca. 10.000 weiblichen und männlichen Aufsichtsräte und Beiräte in Deutschland verspüren seit einiger Zeit ebenfalls eine verstärkte Neigung zu organisierten Zusammenschlüssen und Interessensvertretungen. Die aktuellen nationalen und internationalen regulatorischen Entwicklungen werden den Verantwortungsbereich und demzufolge die Haftungsgrundlagen für deutsche Aufsichtsräte und Beiräte konsequent erweitern. Also suchen immer mehr aktuelle und zukünftige Mandatsträger neben den bereits bestehenden zahlreichen Aufsichtsrats-Kongressen (beispielhaft DCGK-Konferenz) eine entsprechende weitere Plattform (Fachzeitungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Verbandstreffen etc.) zum gemeinsamen Gedanken- und Erfahrungsaustausch insbesondere der Erörterung berufsspezifischer Fragestellungen. Hierzu stehen ihnen derzeit folgende Berufsverbände und Interessensvertretungen in Deutschland zur Verfügung:

 

 

„Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. ist eine unabhängige Initiative zur nachhaltigen Unterstützung und weiteren Professionalisierung deutscher Aufsichtsräte. AdAR verbindet dabei die praktischen Bedürfnisse der Aufsichtsratsarbeit mit wissenschaftlicher Qualität unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung.“

 

 

„ARMiD ist ein Verband für Aufsichtsräte und Beiräte mittelgroßer, börsennotierter aber auch nicht-börsennotierter deutscher Unternehmen, der sich zum Ziel gesetzt hat, professionelle Mandatsträger zu fördern. Die Vereinigung bietet Aufsichts- und Beiratsmitgliedern aus dem Mittelstand praxisnahe Unterstützung für ihre tägliche Arbeit. ARMiD unterstützt eine Mandatsträger-Kultur, die interessenskonfliktfrei, dialog- und sachorientiert wirkt.“

 

 

„Das Deutsche Institut der Aufsichtsräte (German Institute of Directors) beabsichtigt das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Aktionäre, Gesellschafter und Mitarbeiter sowie öffentlicher Stellen in die Fähigkeiten und der Moral deutscher Aufsichtsräte zu stärken. Das Institut wird darauf hinwirken, dass Aufsichtsräte in Deutschland sich vermehrt entsprechend qualifizieren und wird von den Aufsichtsräten einfordern Transparenz herzustellen, Irrtümer zu korrigieren und Fehlentwicklungen zu korrigieren und abzustellen“.

 

 

„Das DVAI steht für die (…) ins Leben gerufene Aufsichtsratsinitiative sowie als German Institute of Directors (IoD Germany) für die Qualifizierung und Professionalisierung von Verwaltungs- und Aufsichtsräten.“

 

 

„Der Berufsverband „Financial Experts Association“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen und internationalen Finanzexperten. Der Verband wurde (…) mit der Zielsetzung gegründet, Finanzexperten bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Gebieten der Corporate Governance, des Risikomanagements, der Rechnungslegung, der internen Kontrolle, der Compliance und der Prüfung zu unterstützen. Der Berufsverband ist die erste bundesweit organisierte Interessenvertretung für Finanzexperten in Aufsichtsgremien. Er hat sich einen eigenen Ethik-Kodex gegeben.“

 

„Der Zweck von FidAR ist die Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Gleichberechtigung und Akzeptanz von Frauen in verantwortlichen Positionen in privaten und öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Insbesondere soll FidAR darauf hinwirken, dass der Anteil von Frauen in den Geschäftsführungs-, Aufsichts- und Beratungsgremien von privaten und öffentlichen Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften, und von juristischen Personen des öffentlichen Rechts signifikant erhöht wird.“

 

 

„Die Nürnberger Resolution ist ein Projekt des Verein Erfolgsfaktor Frau e.V. und setzt sich ein für Frauen in Aufsichtsräte und Führungspositionen.“

 

 

 

„Die Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. (VARD) wurde auf Initiative von Aufsichtsräten für Aufsichtsräte gegründet. VARD will nachhaltige Beiträge leisten, die Qualität der Aufsichtsratsarbeit zu verbessern. Ziel ist es darüber hinaus, den Aufsichtsrat als eigenen Berufsstand zu etablieren und für diesen verbindliche Grundsätze seiner Arbeit festzulegen.“

 

 

„Der VDAR soll die Aufsichtsgremien dabei unterstützen, die Qualität der Aufsichtsratsarbeit zu verbessern. Er soll bei der Formulierung von Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufsichtsratsarbeit mitwirken. Der VDAR soll die Interessen der Aufsichtsräte vertreten. Außerdem wird der VDAR den Erfahrungsaustausch zwischen den Aufsichtsräten, zwischen Wissenschaftlern und „Praktikern“ und mit ausländischen Aufsichtsorganen fördern.“

 

Für international ausgerichtete Aufsichtsräte stehen weitere Organisationen zur Verfügung; beispielhaft INARA (Österreich), SWISS FEA (Schweiz), ecoDa, IoD und IFA (Europa) und ICGN und NACD (restliche Welt).

 

Club der Aufsichtsräte

 

Aktive Aufsichtsräte und zukünftige Mandatsträger  (immer mehr ehemalige TOP-CFOs werden Berufs-Aufsichtsrat) haben also „die Qual der Wahl“ bezüglich einer möglichen Mitgliedschaft bzw. aktiven Mitarbeit im „Club der Aufsichtsräte“. Zumal parallel sich noch diverse Beratungs- und Dienstleistungshäuser auf die Belange der Aufsichtsratstätigkeit spezialisiert haben (vgl. insbesondere die großen Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts- und Personalberatungsgesellschaften) und unterschiedlichste Plattformen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch in diesem Bereich ins Leben gerufen haben. Öffentliche Datenbanken für Mandatsträger und Mandatssuchende entstehen (vgl. beispielhaft MittelstandPlus, die kostenlos Experten als Bei- und Aufsichtsräte vermitteln oder den Verband der Unternehmerinnen (VdU), die eine Aufsichtsratsdatenbank für Frauen geschaffen haben). Möge eine Clubmitgliedschaft ihnen Orientierung bei ihrem zukünftigen Führungsverhalten vermitteln.

 

PS

Weitergehende Informationen finden Sie auch in meinem Artikel „ Berufsverband für Finanzexperten“ in Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat. Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung.von Christian Orth, Rudolf X. Ruter und Bernd Schichold (Hrsg.), Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2013, ca. 380 Seiten, 79,95 Euro, ISBN: 978-3-7910-3251-1.

Bitte beachten Sie das Copyright bei diesem Cartoon

 

Sie können in meiner Kolumne erkennen, dass aktive weibliche und männliche Aufsichtsräte und künftige Mandatsträger die Qual der Wahl bezüglich einer möglichen Mitgliedschaft beziehungsweiser einer aktiven Mitarbeit im „Club der Aufsichtsräte“ haben. .

Weitergehende Informationen finden Sie auch in meinem Artikel „ Berufsverband für Finanzexperten “ in Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat. Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung.von Christian Orth, Rudolf X. Ruter und Bernd Schichold (Hrsg.), Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2013, ca. 380 Seiten, 79,95 Euro, ISBN: 978-3-7910-3251-1.

 

 

 

 

 

 

 

Hier der LINK zu meinen anderen bereits erschienen Kolumnen.