Monat: November 2011

Governance Matters Quarterly

                                                                                                                                                                                                                                      Ich empfehle Ihnen folgende Lektüre zum Studium

Ernst & Young Governance Matters® Quarterly

Hospitality und Strafrecht

Dieser Leitfaden von The Sponsors Voice  (=S20) ist absolut lesenswert und Beschreibt sehr anschaulich wo gute Erziehung, Höflichkeit und Gastfreundlichkeit direkt übergeht in Vorteilsnahme und Korruption.

 (Lesen Sie in dem Zusammenhang auch den neuen Leitfaden „Fragen-/ Antwortenkatalog zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Zuwendungen)“  des Bundesinnenmisteriums.)

 

Auf der Homepage von S20 heisst es:

Das Thema Hospitality und Compliance beschäftigt seit vielen Jahren Vermarkter, Sponsoren, Politiker und Juristen. Es geht dabei vor allem um die rechtliche Seite von Einladungen zu Sport- und Kulturveranstaltungen. In den letzten Jahren ist die Einladungspraxis von Unternehmen, die bei Sport- und Kulturveranstaltungen Logen anmieten oder VIP- und Business Seat-Karten erwerben, um Geschäftspartner oder andere Personen einzuladen, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Juristen gerückt.

 

S20 hat gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und unter Mitwirkung der Bundesministerien des Innern und der Justiz einen Leitfaden zum Thema „Hospitality und Strafrecht“ entwickelt, der die rechtliche Situation darlegt und Handlungsempfehlungen gibt. Gleichzeitig macht er aber auch die Problematik dieses Themas deutlich, denn die Rechtsprechung lässt viel Raum für Interpretationen. S20 sucht deshalb den Dialog mit allen Interessenvertretern mit dem Ziel, praktikable Lösungen zu entwickeln.“

 

Die Werte von S20

 

Die S20 Mitglieder bekennen sich zu

  • Nachhaltigkeit
  • Leistung
  • Fairness
  • Humanismus
  • Sozialer Verantwortung

Wir bekennen uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit und übertragen diese Prinzipien auf das Sponsoring, d.h. wir möchten unser Geschäft und auch das Sponsoring nach Möglichkeit wirtschaftlich, ökologisch und sozial betreiben. Wir nehmen unsere Verantwortung wahr, soweit wir Einfluss auf die Realisierung haben. Und wir fordern von anderen im Sport beteiligten Partnern – Sportlern, Verbänden, Vermarktern, Politik, Medien u.a. – dass Sie sich auch zu diesen Werten bekennen und nach diesen handeln.

 

Wir bekennen uns zum Leistungsprinzip. Leistungen müssen jedoch fair erbracht werden. Fairness heißt für uns: Wir verurteilen Doping und unterstützen den Kampf gegen Doping. Wir möchten keinen Imagegewinn aus unfair erzielten Leistungen ziehen. Wir verstehen Sponsoring als – in der Regel vertraglich untermauerte – Partnerschaften, die von beiden Seiten partnerschaftlich gelebt werden.

 

Humanismus: Wir verurteilen jede Form von Diskriminierung, sei es aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Wir möchten keine Imagegewinne aus Aktivitäten beziehen, die die Menschenwürde verletzen.

 

Soziale Verantwortung: Wir sponsern gemeinnützige Anliegen und Projekte, so zum Beispiel im Breiten- oder, Behindertensport sowie in der Nachwuchsförderung. Gleichzeitig beziehen wir – wo zur Unternehmen- und Nachhaltigkeitsstrategie sowie zum Sponsoring passend – gemeinnützige Anliegen und Projekte in die Umsetzung von Sponsoringaktivitäten mit ein.

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