Monat: Februar 2010

Zehn Fragen an den Wirtschaftsprüfer zur nachhaltigen Unternehmensführung

In den aktuellen Diskussionen um eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist das Thema „Nachhaltigkeit“ nicht mehr wegzudenken. Angesichts der jüngsten Skandale stellt sich neben den Medien auch die kritische Öffentlichkeit vermehrt die Frage, ob und wie die Entscheidungsträger im Unternehmen (Aufsichtsrat und Vorstand) sowie Wirtschaftsprüfer ihre Verantwortung gegenüber internen und externen Stakeholdern wahrnehmen.

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10 Fragen an den Wirtschaftsprüfer zur nachhaltigen Unternehmensführung

In den aktuellen Diskussionen um eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist das Thema „Nachhaltigkeit“ nicht mehr wegzudenken. Angesichts der jüngsten Skandale stellt sich neben den Medien auch die kritische Öffentlichkeit vermehrt die Frage, ob und wie die Entscheidungsträger im Unternehmen (Aufsichtsrat und Vorstand) sowie Wirtschaftsprüfer ihre Verantwortung gegenüber internen und externen Stakeholdern wahrnehmen.

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Rechte und Pflichten einer verantwortungsvollen Beiratstätigkeit – Mögliche Ausgestaltungsformen und Handlungsempfehlungen

In Abhängigkeit von der jeweils gewählten Gesellschaftsform hält das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen zum Entscheidungsablauf und zur Kompetenzverteilung innerhalb des Unternehmens bereit. In dieses austarierte System muss sich der schuldrechtliche und organschaftliche Beirat jeweils einfügen. Als rein fakultatives Gebilde kann er je nach Erfordernis im Sinne eines starken oder schwachen Beiratshauses mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten ausgestaltet werden, wie der nachfolgende Beitrag zeigt.

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Nachhaltige Unternehmensführung (AKNU) in der Schmalenbach-Gesellschaft

Im Arbeitskreis Nachhaltige Unternehmensführung (AKNU) in der Schmalenbach-Gesellschaft diskutieren wir zur Zeit welchen Beitrag die einzelnen Verantwortungsträger zu einer nachhaltigen Unternehmensführung leisten und auf welche Art und Weise sie dies besonders effektiv tun können. Zu den Verantwortungsträgern zählen wir neben der Geschäftsleitung, die Bereichsleitung, die Eigentümer und den Aufsichts- bzw. Beirat. Bedeutende Führungspersönlichkeiten und Mitglieder des AKNU haben bereits Stellung zu diesem sehr aktuellen Thema bezogen und haben Klartext gesprochen.

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